Kubon & Sagner Buchexport-Import GmbH

Allgemeine Hinweise und Lieferbedingungen für Zeitungen und Zeitschriften aus osteuropäischen Ländern

Preise

Die in unseren Preislisten angegebenen Preise gelten für das betreffende Kalenderjahr, vorbehaltlich evtl. Preisänderungen durch den ausländischen Lieferanten. Jede evtl. Änderung, Preiserhöhung oder Preisermäßigung, geben wir unverzüglich weiter. Für alle Abonnements bitten wir um sofortige Begleichung unserer Vorausrechnung, da auch wir im voraus zahlen müssen. Buchhandlungen und Zeitschriftenagenturen erhalten 10 % Rabatt.

Mehrwertsteuer

Da meist direkt aus dem betreffenden Land geliefert wird, fällt normalerweise keine Mehrwertsteuer an. In allen anderen Fällen ist dies gesondert gekennzeichnet.

Laufzeit des Abonnement

Das Abonnement läuft grundsätzlich so lange, bis es von Ihnen schriftlich abbestellt wird.
Der Berechnungszeitraum ist das Kalenderjahr. Im Laufe des Jahres beginnende Abonnements werden zunächst bis zum Ende des Kalenderjahres berechnet und dann für das komplette folgende Kalenderjahr erneuert.

Bestellungen

Eine bestimmte Form ist nicht erforderlich. Wir bitten Sie, falls bekannt, um Angabe der Index- oder ISSN-Nummer, des genauen Titels, des gewünschten Abobeginns, sowie um Ihre Kundennummer bzw. Liefer- und Rechnungsanschrift.
Die Bestellung sollte 8 - 12 Wochen vor Abobeginn bei uns eintreffen. Selbstverständlich versuchen wir auch später eingehende Bestellungen zum gewünschten Beginn zu realisieren, können jedoch keine Gewähr dafür geben.

Lieferung

Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Empfängers, d.h. es kann keine Vergütung gewährt werden, wenn eine Nummer auf dem Postweg verlorengehen sollte und Ersatzexemplare nicht mehr zur Verfügung stehen. Normalerweise erfolgt die laufende Lieferung direkt von der ausländischen Vertriebsstelle an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, vorbehaltlich der Lieferfähigkeit unserer Lieferanten.

Reklamationen

Bitte reklamieren Sie fehlende Hefte sofort nach Eingang der darauffolgenden Nummer, bzw. nicht später als 3 Monate nach Erscheinen. Wir leiten Ihre Reklamation sofort weiter, ohne Ihnen aber einen Zwischenbescheid zu geben. Nach Erhalt der Antwort unseres Lieferanten wird Ihnen diese unverzüglich mitgeteilt.

Abo-Nummern (sehr wichtig!)

Jedes von uns geführte Abonnement hat eine Nummer (Abo-Nummer), mit deren Hilfe wir es schnell und zweifelsfrei identifizieren können. Die Abonummer ist sechsstellig und beginnt mit einer 3. Sie steht auf Ihrer Rechnung links neben dem Titel in der 2. Zeile. Sie bleibt von Jahr zu Jahr unverändert. Bitte geben Sie die Abo-Nummer immer, insbesondere bei Reklamationen, an. Sie ermöglichen damit eine schnellere Bearbeitung aller Vorgänge.

Adreßänderungen

Adreßänderungen bitten wir rechtzeitig bekanntzugeben. Die ausländischen Vertriebsstellen benötigen bis zu 6 Wochen, bis Änderungen wirksam werden.

Abbestellungen

Abbestellungen sind nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Sie müssen spätestens am 1. Oktober bei uns in schriftlicher Form eintreffen. Das bloße Nichtbegleichen einer Rechnung führt nicht zu einer Abbestellung.

Erneuerung für das Folgejahr

Wir erneuern Ihr Abonnement jeweils im Oktober. Die Rechnungen für das Folgejahr erhalten Sie jeweils rechtzeitig vorher, damit Sie über einen Weiterbezug entscheiden können.

Wie können Sie zahlen?

Deutschland
Ihre Zahlung erbitten wir innerhalb von zwei Wochen per Überweisung.
Österreich
Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von zwei Wochen auf unser Konto bei der Salzburger Sparkasse.
Frankreich
Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von zwei Wochen auf unser Konto bei der BPRES Strasbourg.
Europäische Union
Bitte überweisen Sie den Betrag mit einer EU-Standardüberweisung auf unser Postbankkonto (BIC: PBNKDEFF, IBAN: DE21 70010080 0132207807). Diese Überweisung kostet nicht mehr als eine Inlandsüberweisung.
Europa und außerhalb Europas
Bitte zahlen Sie per Scheck oder überweisen Sie den Betrag für uns kostenfrei. Auch eine Abrechnung über Ihre VISA- oder MASTERCARD ist möglich.
Letzte Änderung: 16.10.2003 - Kommentar senden